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Aktualisierung der deutschen E-Zigaretten-Batterieregulierung 2026

Oct 24, 2025 Dampf Station (Deutsche importer)
Aktualisierung der deutschen E-Zigaretten-Batterieregulierung 2026

Wir alle wissen, dass EZigaretten ein stark reguliertes Produkt sind. Auf dem globalen Markt sind die Regulierungsstandards Deutschlands für solche Produkte sogar noch strenger. Um unsere Präsenz in diesem Markt weiter zu vertiefen, müssen wir über jede neue Politik im Jahr bestens informiert sein und unsere Verkaufspläne sowie Produktlayouts im Rahmen der Compliance-Vorschriften entwickeln. Heute wollen wir gemeinsam die neuen Änderungen in den deutschen E-Zigaretten-Compliance-Richtlinien für 2026 besprechen, auf die wir achten müssen.

 

Da die eingebauten Batterien von E-Zigaretten nicht recycelbar oder wiederverwendbar sind, verursachen sie irreversible Schäden an der Umwelt. Deshalb stellt Deutschland gemäß der EU-Batterieverordnung neue Anforderungen an die eingebauten Batterien von E-Zigaretten.

 

1. Anforderungen an die Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit der Batterie

 

Kernänderung: Ab dem 18. August 2026 müssen alle Batterien in E-Zigaretten-Geräten vom Endnutzer leicht entnehmbar und austauschbar sein – ohne Spezialwerkzeuge oder Zerstörung des Geräts.

Dies führt direkt zum vollständigen Verkaufsverbot von Einweg-E-Zigaretten (Einweg-E-Zigaretten), da deren Batterien nicht austauschbar sind.

 

2. Kennzeichnungs- und Informationspflichten

Kernänderung: Ab dem 18. August 2026 müssen Batterieetiketten folgende Angaben enthalten:

  • Kapazität (Capacity): Nennkapazität der Batterie (in mAh oder Wh).
  • Haltbarkeit (Durability): Mindestlaufzeit oder Ladezyklen (z. B. mindestens X Ladezyklen mit ≥80 % Kapazität).
  • Recyclingfähigkeit (Recyclability): Recyclingquote und Anteil recycelter Inhaltsstoffe (z. B. Anteil recyceltes Kobalt/Lithium).
  • CO₂-Fußabdruck (Carbon Footprint): CO₂-Emissionsklasse über den gesamten Lebenszyklus (Klasse A–E).
  • Chemische Symbole: Pflichtkennzeichnung bei Blei (Pb > 0,004 %) oder Cadmium (Cd > 0,002 %).

 

3. Erweiterte Recycling- und Herstellerverantwortung

Kernänderung: Ab 2026 müssen Hersteller/Importeure von E-Zigaretten:

  • Sicherstellen, dass die Recyclingquote für tragbare Batterien 70 % erreicht.
  • Am nationalen Rücknahmesystem teilnehmen (z. B. Stiftung EAR) und kostenlose Rücknahmestellen bereitstellen.
  • Herkunft und soziale/umweltbezogene Risiken kritischer Rohstoffe (z. B. Kobalt, Lithium, Nickel) in der Lieferkette melden.

 

4. Rechtsgrundlage und Übergangsfristen

  • EU-Ebene: Die Verordnung trat im August 2023 in Kraft – 2026 ist der entscheidende Umsetzungszeitpunkt.
  • Deutschland: Umsetzung über das BattDG ab dem 18. August 2025.
  • Aktueller Stand: Im Jahr 2025 dürfen noch vorhandene Lagerbestände verkauft werden, neue Produkte müssen jedoch bereits konform sein. Zuständig: Bundesumweltministerium (BMUV) und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
  • Mögliche Weiterentwicklung: Die EU plant ab 2027 weitere Verschärfungen (z. B. einheitliche Recyclingziele). Deutsche Umweltverbände fordern ein vorzeitiges Verbot von Einwegprodukten.

 

Diese Anforderungen sollen Gesundheit, Umwelt und Marktfairness in Einklang bringen. Hersteller und Importeure sollten sich im EU-CEG-System registrieren und Fachberatung einholen. Informationen basieren auf dem Stand Oktober 2025 – aktuelle Änderungen bitte auf der EU-Website oder beim Bundesjustizministerium (BMJ) prüfen.


 

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